Geschäftsbedingungen

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1. Geltungsbereich

a) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten – soweit schriftlich nichts Gegenteiliges vereinbart ist – für alle von der EAST-4D Carbon Technology GmbH (nachfolgend: EAST-4D) erbrachten Lieferungen und Leistungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn EAST-4D nicht ausdrücklich wiederspricht.
b) Die nachfolgenden Bedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung gelten für unsere zukünftigen Leistungen auch dann, wenn wir sie dem Auftraggeber nicht nochmals übersandt oder auf sie verwiesen haben.

2. Vertragsgegenstand, Rechte und Pflichten

a) Der Vertragsgegenstand richtet sich nach unserem Angebot.
b) Im Rahmen der vereinbarten Leistungen wird der Auftraggeber, soweit erforderlich, über alle bei der Durchführung seiner Aufgaben wesentlichen Angelegenheiten unterrichtet.
c) Nach Beendigung unserer Leistungen und deren Honorierung händigen wir dem Auftraggeber auf Verlangen die Pausen, Originalzeichnungen und sonstigen Unterlagen aus. Wir sind nicht verpflichtet, diese länger als 5 Jahre aufzubewahren.

d) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Planung und Durchführung unserer Leistungen zu fördern. Insbesondere stellt er EAST-4D kostenlos die Informationen, Unterlagen, Versuchsstücke u.ä. zur Verfügung, die zur sach- und fachgerechten Ausführung des Auftrages erforderlich sind. Er hat weiterhin auf mögliche Gefährdungen und besondere Risiken hinzuweisen, die EAST-4D und deren Mitarbeitern aufgrund der Beschaf­fenheit der Gegenstände entstehen können.
e) Vereinbarte Termine zur Leistungserbringung sind wirksam, sofern der Auftraggeber alle Verpflichtungen, die ihm zur Terminsicherung obliegen, rechtzeitig erfüllt.
f) Für im Vertrag nicht enthaltene Arbeiten oder Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers zusätzlich auszuführen bzw. zu erbringen sind, müssen schriftliche Vereinbarungen auf der Basis der Kalkulation der übrigen Einheitspreise getroffen werden.EAST-4D ist berechtigt, die Arbeiten für den Auftrag zu unterbrechen oder einzustellen, wenn
– der Auftraggeber die vereinbarte Vergütung trotz Fälligkeit und Mahnung in angemessener Frist ganz oder teilweise nicht zahlt oder
– der Auftraggeber wesentliche von ihm übernommene oder ihm obliegende Pflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfüllt.

3. Ausführung

a) EAST-4D verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Können sowie den anerkannten Regeln der Technik, den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und den einschlägigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zu erbringen.
b) EAST-4D ist berechtigt, vertragliche Verpflichtungen durch Dritte erfüllen zu lassen. Für deren Leistungen steht EAST-4D wie für eigenes Verhalten ein.

4. Abnahme erbrachter Leistungen

a) Die von EAST-4D erbrachten Leistungen müssen vom Auftraggeber innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung abgenommen werden.
b) Danach gilt die erbrachte Leistung als abgenommen, wenn nicht eine schriftliche Rüge des Auftraggebers bei EAST-4D vorliegt.

5. Vertraulichkeit

Die EAST-4D und der Auftraggeber gewähren Verschwiegenheit gegenüber Dritten über das, was Ihnen bei der Vorbereitung und Durchführung des Vertrages als vertraulich bekannt gegeben wurde.

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

a) Maßgebend ist die für die erbrachte Leistung vereinbarte Vergütung. Soweit eine Vergütung nicht vereinbart ist, gelten die jeweils gültigen Preislisten der EAST-4D.
b) Der Auftraggeber leistet nach Anforderung durch EAST-4D nach dem jeweiligen Stand der erbrachten Leistung monatlich oder quartalsweise oder dem gesondert aufgestellten Zahlungsplan Abschlagszahlungen.
c) Eine prüffähige Schlussrechnung wird nach Abschluss aller Leistungen gestellt und als solche ausgewiesen.
d) Die Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang zahlbar. Maßgebend ist der Zahlungseingang auf dem Konto der EAST-4D. Mahnungen werden mit EDV erstellt, sie werden nicht unterschrieben. Bei Überschreitung des Zahlungszieles behält sich EAST-4D die Berechnung von Verzugszinsen im handelsüblichen Rahmen vor.
e) Eine Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückhaltungsrechtes gegen den Honoraranspruch der EAST-4D ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig.
f) Die Umsatzsteuer wird mit dem zum Zeitpunkt der entstehenden Steuerschuld geltenden Satz berechnet.
g) Nachunternehmerleistungen, die zum Nachweis weiterberechnet werden, versehen wir mit einem Aufschlag für Verwaltungs- und Gemeinkosten in Höhe von mindestens 10 %. EAST-4D bleibt Eigentümerin ihrer gesamten Lieferungen und Leistungen, bis sie die Zahlungen gemäß Vertrag vollständig erhalten hat.

7. Haftung und Gewährleistung

a) EAST-4D haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. In allen anderen Fällen beschränkt sich die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf solche Schäden, die dem Grunde und der Höhe nach durch die vertraglich vereinbarte Haftpflichtversicherung gedeckt sind. Für Schäden, die ausnahmsweise nicht versicherbar sind, haften EAST-4D bis zur Höhe des Honorars für die Leistungsphase, in die die Pflichtverletzung fällt.
b) Mängel muss der Auftraggeber unverzüglich und schriftlich anzeigen. Nicht rechtzeitig angezeigte Mängelrügen schließen Gewährleistungsansprüche aus. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder Dritte unsachgemäß Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Besteller, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend geeignete Maßnahmen zur Schadensminderung trifft und EAST-4D schriftlich Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.
c) Haftung für zugesicherte Eigenschaften wird nur für jene Eigenschaften übernommen, die in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche bezeichnet worden sind. Die Zusicherung gilt längstens bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist, es sei denn, dass in der Auftragsbestätigung eine längere Frist zugesichert wurde. Sind die zugesicherten Eigenschaften nicht oder nur teilweise erfüllt, hat EAST-4D Anspruch darauf, Nachbesserungsarbeiten durchzuführen. Hierzu hat der Besteller EAST-4D die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Gelingt diese Nachbesserung nicht oder nur teilweise, hat der Besteller Anspruch auf eine angemessene Herabsetzung des Preises.
d) Dem Kunden ist ein Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) vorbehalten, wenn EAST-4D die vereinbarte Frist zur Nachbesserung verstreichen lässt, ohne Ersatz geleistet zu haben oder den Leistungsgegenstand nachgebessert zu haben.
e) Im Falle einer Inanspruchnahme kann EAST-4D die Übertragung der Beseitigung des Schadens verlangen.
f) Der Umfang eines Schadensersatzanspruchs ist auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. EAST-4D haftet nicht für mittelbare Folgeschäden, wie etwa Produktionsausfallkosten oder entgangenen Gewinn.
g) Die Ansprüche des Auftraggebers gegen EAST-4D, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach Ablauf von 12 Monaten, sofern vertraglich keine andere Frist vereinbart wird, längstens aber nach 5 Jahren. Verjähren die Ansprüche des Auf­trag­gebers gegen die übrigen Projektbeteiligten zu einem früheren Zeitpunkt, so endet auch die Verjährungsfrist für alle Ansprüche des Auftraggebers im Zusammenhang mit den Leistungen von EAST-4D aus diesem Vertrag zum gleichen Zeitpunkt.
h) Die Verjährungsfrist beginnt mit der Abnahme der letzten nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistung. Für Leistungen, die anschließend noch zu erbringen sind, beginnt die Verjährung mit Abnahme der letzten Leistung.
i) Soweit für mögliche Ansprüche des Auftraggebers über die Haftpflichtversicherung hinaus andere Sicherheiten, z.B. Bankbürgschaften bestehen, übt der Auftraggeber ein ihm etwa zustehendes Zurückbehaltungsrecht nicht aus.
j) Ein Vertrag kann von beiden Seiten vor Erbringung der vereinbarten Leistung nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.
k) Wird er aus einem Grunde gekündigt, den EAST-4D zu vertreten hat, so steht EAST-4D ein Honorar nur für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen zu.
l) In allen anderen Fällen behält EAST-4D den Anspruch auf das vertraglich vereinbarte Honorar, jedoch unter Abzug ersparter Aufwendungen. Diese werden mit 40 % des Honorars für die noch nicht erbrachten Leistungen vereinbart.

8. Urheberrecht

a) EAST-4D behält sich an allen von ihr erstellten Unterlagen, insbesondere an technischen Zeich­nungen, das Eigentums- und Urheberrecht vor. Die Unterlagen dürfen Dritten ohne schriftliche Genehmigung durch EAST-4D nicht zugänglich gemacht werden.
b) Die Veröffentlichung der von EAST-4D erbrachten Leistungen durch den Auftraggeber bedarf der Zustimmung der EAST-4D und darf nur unter Angabe des Namens erfolgen, falls letzteres nicht ausdrücklich anders vereinbart wird.
c) EAST-4D ist zur Veröffentlichung nach Zustimmung des Auftraggebers berechtigt.Die Weitergabe der schriftlichen Angebote von EAST-4D an Dritte bedarf auch auszugsweise der schriftlichen Zustimmung von EAST-4D.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

a) Die Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
b) Gerichtsstand ist für den Besteller und EAST-4D Dresden.

10. Euro-Klausel

Hat der Auftraggeber seinen Sitz außerhalb Deutschland und ist die Vertragswährung die Währung eines Euro-Teilnehmerlandes sind alle in diesem Vertrag begründeten Zahlungspflichten mit Ausnahme von Barzahlungen – in Euro zu bewirken. Maßgeblich ist der offizielle Umrechnungskurs (ohne Rundungen und Kürzungen). Der ermittelte Eurowert wird auf den nächsten Cent-Betrag auf- oder abgerundet.

Schlußbestimmungen

a) Die vorstehenden Bedingungen und die bei Vertragsschluss zusätzlich getroffenen schriftlichen Vereinbarungen sind vollständig und ersetzen alle früheren mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen.
b) Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit dieses Vertrages im übrigen nicht. Die Parteien sind verpflichtet, eine unwirksam oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt. Änderungen und Ergänzungen der vorstehenden Bedingungen und bei Vertragsschluss zusätzlich getroffenen Vereinbarungen bedürfen ebenfalls der Schriftform.
c) Sofern diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmen, gilt das Werksvertragsrecht des BGB.